Medienbericht des Bundesamtes für Veterinärwesen. BVET vom 3. Juli 2009:
Infektiöse Bovine RhinotracheitisIm
Kanton Jura wurde die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis oder IBR in 2
Betrieben festgestellt. Im ersten wurden insgesamt 226 von 248 Rindern
positiv getestet, im zweiten sind 11 Tiere befallen. Alle Rinder des
ersten Bestandes und die 11 Positiven aus dem zweiten werden
geschlachtet. In beiden Fällen wurde die IBR entdeckt, weil
ungewöhnliche Aborte untersucht wurden. Das zeigt die Wichtigkeit der
Untersuchung ungewöhnlicher Abortfälle. Die epidemiologischen
Abklärungen laufen weiter: Proben aus mehreren Kontaktbetrieben werden
zurzeit untersucht um herauszufinden, ob weitere Tiere angesteckt
worden sind.
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Über 250 geschlachtete Tiere. Der Staat entschädigt nur einen kleinen
Teil des Wertes der Tiere. Stellen Sie sich die Konsequenzen für diese
Bauern vor.
Der Kantonstierarzt klärt
epidemiologisch alle Kontaktbetriebe ab. Das kann, wenn Tiere verkauft
wurden, Betriebe in der ganzen Schweiz betreffen, und wiederum deren
Kontaktbetriebe. Diese aktuelle Katastrophe kann also Jeden überall
treffen – und was dann?
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auch dieses Ereignis (neben vielen Weiteren) als Zusatz-risiko mit
einer Mehrprämie.
Im Art. 7 (Zusatzrisiken) unserer Bedingungen, steht dass „Tod oder
behördlich angeordnete Schlachtung infolge IBR/IPV oder Maul- und
Klauenseuche“ eingeschlossen werden können.
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