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Aktuelles
10-12-2009

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Wir wünschen

dass Sie im Neuen Jahr viel Glück und Freude erfahren
dass Ihre Ringkämpfe auch 2010 von Erfolg
gekrönt sein werden
dass Ihre Herzenswünsche - und die Ihrer
Angehörigen - in Erfüllung gehen

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07-09-2009

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Ich habe mein Tier für tierärztliche Behandlungskosten
bei e p o n a  versichert.

 

Situation einschätzen :

Bitte beachten Sie, dass Sie Schadenfälle, die höchstwahrscheinlich eine Versicherungsleistung nach sich ziehen werden, so schnell wie möglich bei epona melden sollten, da Sie sonst den Anspruch auf die Leistung für Ihr Tier verlieren können.


So gehen Sie kein Risiko ein: Wenn Sie den Schaden sofort melden, kann der Fall ohne Einschränkungen aufgrund verspäteter Anmeldung bearbeitet werden und wir können die Ihnen zustehenden Leistungen in kurzer Zeit überweisen. Dafür sind wir ja schliesslich da.

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15-07-2009

Medienbericht des Bundesamtes für Veterinärwesen. BVET vom 3. Juli 2009:

Infektiöse Bovine Rhinotracheitis

Im Kanton Jura wurde die Infektiöse Bovine Rhinotracheitis oder IBR in 2 Betrieben festgestellt. Im ersten wurden insgesamt 226 von 248 Rindern positiv getestet, im zweiten sind 11 Tiere befallen. Alle Rinder des ersten Bestandes und die 11 Positiven aus dem zweiten werden geschlachtet. In beiden Fällen wurde die IBR entdeckt, weil ungewöhnliche Aborte untersucht wurden. Das zeigt die Wichtigkeit der Untersuchung ungewöhnlicher Abortfälle. Die epidemiologischen Abklärungen laufen weiter: Proben aus mehreren Kontaktbetrieben werden zurzeit untersucht um herauszufinden, ob weitere Tiere angesteckt worden sind.
 
 

 

 

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Über 250 geschlachtete Tiere. Der Staat entschädigt nur einen kleinen Teil des Wertes der Tiere. Stellen Sie sich die Konsequenzen für diese Bauern vor.


Der Kantonstierarzt klärt epidemiologisch alle Kontaktbetriebe ab. Das kann, wenn Tiere verkauft wurden, Betriebe in der ganzen Schweiz betreffen, und wiederum deren Kontaktbetriebe. Diese aktuelle Katastrophe kann also Jeden überall treffen – und was dann?


 

epona versichert als einzige Versicherung in der Schweiz auch dieses Ereignis (neben vielen Weiteren) als Zusatz-risiko mit einer Mehrprämie.

Im Art. 7 (Zusatzrisiken) unserer Bedingungen, steht dass „Tod oder behördlich angeordnete Schlachtung infolge IBR/IPV oder Maul- und Klauenseuche“ eingeschlossen werden können. 

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